
Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf 125 Euro im Monat Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken. Wichtig ist, dass diese nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sind.
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Folgende Angebote sind laut Sozialgesetzbuch vorgesehen:
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Betreuungsangebote, insbesondere durch ehrenamtliche Helfer unter fachlicher Anleitung
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Angebote zur Entlastung oder beratenden Unterstützung von Pflegenden
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Angebote zur Entlastung im Alltag des Pflegebedürftigen
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Diese Punkte sind eine erste Orientierung. Entscheidend ist, ob ein Angebot nach den konkreten Regelungen in Ihrem Bundesland zulässig ist. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede.
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Gerne berate ich Sie.
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