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Pflegeleistungen

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen folgende Leistungen zu.  

ältere Dame mit  Beraterin
Tabelle der verschiedenen Pflegeleistungen

Zusätzliche Entlastungsmöglickeiten

  • bis zu 4000.- Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Treppenlifter, Badumbau) und Anspruch auf eine Wohnberatung

  • Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die eine medizinische Therapie unterstützen sollen. Dank dieser Hilfsmittel kann der Erfolg einer Krankenbehandlung gesichert, eine drohende Behinderung vorgebeugt oder eine bereits bestehende Behinderung ausgeglichen werden. Die Gegenstände werden dabei von Patientinnen und Patienten im Alltag selbst genutzt Beispiele dafür sind etwa Prothesen, Rollstühle, Brillen oder auch Hörgeräte. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel durch die Krankenkasse übernommen, sofern ein eine Ärztin oder ein Arzt ein Hilfsmittel auf einem Rezept verordnet.

  • Pflegehilfsmittel: hingegen sollen die Beschwerden von Pflegedürftigen lindern und ihnen und ihren Betreuenden die Pflege erleichtern. Hier liegt die Zuständigkeit jedoch bei der Pflegekasse und nicht der Krankenkasse. Pflegehilfsmittel werden dabei in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: Technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Technische Hilfsmittel sind langlebige Gegenstände, die Pflegebedürftigen häufig nur leihweise zur Verfügung gestellt werden. Diese Gegenstände erleichtern die Lebensführung im Alltag und unterstützen eine selbstständige Lebensweise. Dazu gehören zum Beispiel Lagerungshilfen, Pflegebetten, Duschstuhl.

  • 40,- Euro monatlich für Pflegehilfsmittel die einmalig verwendet werden (z.b. Mundschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) 

  • Hausnotruf: Pflegekassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten sowohl für die monatliche Gebühr bis maximal 25,50 Euro also auch für die Anschlussgebühr.

  • Pflegekurs für Pflegende Angehörige (z.B. rückenschonendes Umlagern) oder Nachbarschaftshelfer sind meist keine Pflege-Fachkräfte. Um die häusliche Pflege zu erleichtern, bieten Pflegekassen oder auch private Anbieter kostenlose Pflegekurse an. Gemeinsam mit anderen Pflegenden lernen Sie, wie Sie mit körperlichen und seelischen Belastungen in der Pflege umgehen können und erhalten Informationen rund um die Pflegeversicherung.

  • Landespflegegeld: 1000.- Euro Bayrisches Landespflegegeld (mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern) 

  • PLeistungen zur sozialen Sicherung Pflegepersonen haben u.U. Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Pflegeunterstützungsgeld

  • Reha-Maßnahmen für den Betroffenen, aber auch für Sie als Pflegender Angehöriger

Kirchwiesenweg 11

85235 Odelzhausen

+49 (0) 170 - 84 2 81 81

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Frau am Telefon
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